Für die Abwicklung noch bestehender steuerlicher Verpflichtungen der Verstorbenen/des Verstorbenen (z.B. ausstehende Arbeitnehmerveranlagung oder → Einkommensteuererklärung) ist es empfehlenswert, Auskünfte von Fachleuten (z.B. Wohnsitzfinanzamt, Steuerberaterin/Steuerberater, Lohnverrechnungsstelle der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers) einzuholen.